Eine Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) kann von der Behörde für Schule und Berufsbildung in Form einer Kostenübernahme für eine Lerntherapie nach gründlicher Prüfung im Einzelfall bewilligt werden.
Ein Antrag zur Finanzierung einer AUL wird über die Schule gestellt. Einzelheiten unter welchen Bedingungen so ein Antrag gestellt werden kann, finden Sie im folgenden Merkbaltt: