Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer schweren Entwicklungsbeeinträchtigung in den Bereichen der geistigen, der körperlich-motorischen oder der emotionalen und sozialen Entwicklung eine besondere Unterstützung benötigen, können in der Schule eine Schulbegleitung bekommen.
Zielgruppen:
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung eine Schulbegleitung benötigen.
- Schülerinnen und Schüler, die mit erheblichen oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung, eine Schulbegleitung benötigen.