Elternrat

Der Elternrat ist ein wichtiges Gremium in unserer Schule.

Die Aufgaben des Elternrats sind im Hamburgischen Schulgesetz festgelegt.

Der Elternrat soll:

  • die Eltern oder die Klassenelternvertreter über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren; er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen
  • mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken
  • sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätzen für die Belange der Schule einsetzen.

Der Elternrat wählt die Mitglieder für den Kreiselternrat und die Schulkonferenz oder den Schulvorstand.

Billstedt